Verkehrsverwaltungsrecht

Im Verkehrsverwaltungsrecht sind wir für Sie tätig, wenn es um die Erlangung, Entziehung oder Beschränkung von Fahrerlaubnissen geht. Werden der Verwaltungsbehörde Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Eignung eines Führerscheininhabers oder -bewerbers begründen, wird dieser zur Beseitigung dieser Zweifel aufgefordert. Zweifel an der Eignung können zum Beispiel bestehen beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Drogen oder Alkohol, als auch bei einem sehr hohen Punktestand im Verkehrszentralregister.

Es ist dann Sache des Führerscheininhabers oder –bewerbers, die bei der Behörde bestehenden Zweifel auszuräumen.

Das komplexe Verwaltungsverfahren und die schmale Gratwanderung zwischen Kooperation und Konfrontation mit der Führerscheinbehörde ist für eine Privatperson kaum zu bestehen. AN dieser Stelle ist es unerlässlich, dass ein Verkehrsanwalt für Sie tätig wird.

Wir beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Verkehrsverwaltungsrecht

Ihre Ansprechpartner für Verkehrsverwaltungsrecht

Wir Beraten Sie bei Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), einer verkehrsmedizinischen Untersuchung oder einer Begutachtung und bereiten Sie auf diese vor
Wir beraten Sie im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis und deren Neuerteilung
Wir Unterstützen Sie bei der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis (EU-Führerschein)
Wir Verteidigen wir bei schriftlichen Verwarnungen nach dem Punktesystem