Urheberrecht und Markenrecht (Gewerblicher Rechtsschutz)

Der Rechtsbereich des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst all die Rechtsnormen, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung dienen. Gewerbliche Schutzrechte gewähren dem Rechtsinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht, das es ihm ermöglicht, die Früchte seines geistigen Schaffens allein zu nutzen.

Unter dem Stichwort "Abmahnung" haben bereits zahlreiche Verbraucher "Bekanntschaft" mit dem UWG gemacht.

Wir beraten Sie nicht nur über die rechtlichen Möglichkeiten, sich vor unberechtigten Abmahnungen zu schützen, sondern darüber hinaus auch, wann Sie selbst einen Unterlassungsanspruch geltend machen können.

Auch sämtliche markenrechtlichen Anmelde-, Widerspruchs- und Eintragungsverfahren, insbesondere vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, gehören zu unseren Schwerpunktbereichen.

Wir vertreten Sie insbesondere bei der Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Wir helfen Ihnen sich im Bereich Urheberrecht und Markenrecht abzusichern.

Was fällt in den Bereich Urheberrecht und Markenrecht (Gewerblicher Rechtsschutz)?

Wir beraten Sie in den klassischen Bereichen des Urheberrechts, wie Film, Musik und Verlagswesen. Unser Schwerpunkt liegt hier im Bereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nicht zuletzt die rasante Zunahme des Internet-Handels hat auch zu einer gesteigerten Bedeutung des Urheberrechts für Privatpersonen geführt.

Ihre Ansprechpartner für Urheberrecht und Markenrecht

Dr. Arndt Franke Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator