Notariat

Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt. Vor allem aber ist er ein kompetenter Dienstleister in Sachen Recht. Rechtsrat und Vertragsgestaltung soll nicht nur die wirtschaftlichen Zusammenhänge berücksichtigen, Lösungen sollen vor allem praktikabel und konfliktvermeidend sein.

Unsere Sozien Bernd Rodewoldt, Annkatrin Tietgen und Dr. Arndt Franke sind Anwaltsnotare, d.h. sie üben sowohl den Beruf des Rechtsanwalts als auch den des Notars aus. Sie sind als Rechtsanwalt parteiische Interessenvertreter und als Notar unparteiischer Sachwalter. Aus der Zweigleisigkeit ihrer Tätigkeit und Funktionen erwächst einerseits ihre juristische, andererseits ihre menschliche und soziale Kompetenz. Anwaltsnotare haben Einblicke in private und wirtschaftliche Lebenssachverhalte sowie Rechtsgebiete, die zunächst durchaus "notarfremd" sein können, die aber als Hintergrundwissen zu sachgerechten Gestaltungen oder sogar Lösungen von verschiedenen Interessenlagen in den notariellen Urkunden führen.