Immobilienrecht

Einer der fachlichen Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegt im Bereich des gesamten Immobilienrechtes, insbesondere im privaten Bau-, Architekten- und Bauträgerrecht. All Ihre Fragen rund um eine Immobilie werden wir Ihnen kompetent beantworten. Dies gilt für alle Aspekte des Grundstücksrechtes, des Maklerrechtes und des Wohnungseigentumsrechtes. Wir sind tätig beim Erwerb einer Immobilie, sei es durch Kauf, Übertragung zu Lebzeiten, nach Erbfällen oder Schenkungen.

Wir beraten Sie durch unsere fundierte Erfahrung im Bereich des Immobilienrechts

Wir beraten Sie beim Immobilienrecht

Als Notare beurkunden wir Grundstückskaufverträge und Überlassungsverträge. Klientel-bedingt sind besondere Spezialgebiete das Bauträgerrecht und das Wohnungseigentumsrecht.